Strukturierung, Verhandlung, Vertragsanpassungen
Syndizierte Kredite
Inhalt
Dieses Seminar bietet umfassende praxisnahe Einblicke in die bonitätsorientierte Strukturierung und Verhandlung von Konsortialkreditverträgen. Im Mittelpunkt stehen:
Die Besonderheiten und Gestaltungsspielräume syndizierter Kredite aus finanztechnischer Perspektive,
Das Zusammenspiel mit ergänzend eingesetzten Finanzierungsinstrumenten
Sowie Ansätze für erforderliche Anpassungen während der Vertragslaufzeit.
Termine, Orte und Preise
Termine auf Anfrage
EUR 1.790,– zzgl. USt.
Themenschwerpunkte
Grundlagen
Syndizierter Kredit vs. bilateraler Kredit
Aufbau, Struktur, Rollen in einer Konsortialfinanzierung
Syndizierungsstrategien
Finanzierungsumfeld und aktuelle Marktentwicklungen (z.B. Basel IV, ESG)
Preisbildung
Dokumentationsbausteine und /-trends
Kreditrisikoorientierter Aufbau und Wechselwirkungen der Vertragsbestandteile
Finanzierungsanlässe
Verhaltenspflichten (z. B. Veräußerungen, Eingehen weiterer Finanzverbindlichkeiten, Akquisitionsbeschränkungen)
Kündigungsbestimmungen (inkl. Drittverzugsbestimmungen)
Typische Stolpersteine und ihre Vermeidung
Vertragsänderungen
Zustimmungserfordernisse (Mehrheit, Einstimmigkeit)
Waiver vs. Amendments
Änderungen von Financial Covenants (Heilungsmöglichkeiten, Holidays, Neukalibrierung)
Fall-away-Konzepte
Verhandlungsdynamiken
Teilnehmendenkreis
Das Seminar richtet sich an CFOs sowie an Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Corporate Finance, Treasury und Controlling, die an der Vorbereitung, Strukturierung oder Verhandlung von Unternehmensfinanzierungen beteiligt sind. Darüber hinaus eignet es sich für alle, die ihr Grundlagenwissen vertiefen und praxisnahe Einblicke in die finanztechnische Gestaltung von Konsortialfinanzierungsverträgen gewinnen möchten.
Ziele
Ziel des eintägigen Seminars ist die Vermittlung von konkreten Handlungskompetenzen für die Strukturierung von Konsortialkreditverträgen und die effektive Steuerung von Verhandlungsprozessen.
Kontakt
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Marc Baumgärtner
Consultant Business Enabler | Training
x1F
Rechtliches
Im Falle einer Absage durch den Teilnehmenden, 8 Wochen vor Kursbeginn, erfolgt keine Erstattung des Teilnehmerpreises. Es besteht jedoch die Möglichkeit, den ausgefallenen Teilnehmenden durch eine andere Person zu ersetzen. Die Termine stehen unter Vorbehalt und können durch den Veranstalter noch geändert werden.